Beglaubigte Übersetzungen nach ISO-Norm von einem beeidigten Russisch-Übersetzer

Als beeidigter Über­setzer für Russisch biete ich bestätigte (beglaubigte) Über­setz­ungen nach ISO-Norm, die von deut­sch­en Behörden, Ge­rich­ten und Notaren ak­zeptiert wer­den.

Beglaubigte Übersetzungen nach ISO-Norm

Benötigen Sie eine nach ISO-Norm gefertigte beglaubigte Übersetzung aus dem Russischen ins Deutsche zur Vorlage beim Standesamt, Bürgeramt, der Einbürgerungsbehörde oder bei einer anderen deutschen Behörde?

Dann sind Sie hier richtig!

Der Begriff „beglaubigte Übersetzung“ oder korrekterweise „bestätigte Übersetzung“ bedeutet, dass ein professioneller beeidigter Übersetzer ein Dokument in eine andere Sprache übersetzt und die Richtigkeit sowie Vollständigkeit seiner Übersetzung bestätigt. Dieser Vorgang ist insbesondere bei offiziellen Dokumenten (z. B. Geburtsurkunden, Eheurkunden, Diplome, Verträge, Vollmachten, Urteile usw.) erforderlich, da die beteiligten Parteien sicher sein müssen, dass die Inhalte des Dokuments in der Zielsprache korrekt und vollständig wiedergegeben werden. Eine beglaubigte Übersetzung ist daher notwendig, um alle relevanten Aspekte und Details des Originals zu übertragen.

Obwohl es einige Fälle gibt, in denen eine beglaubigte Übersetzung nicht benötigt wird (bspw. bei der Vorlage in der Konsularabteilung der Russischen Botschaft in Berlin), müssen viele Dokumente „beglaubigt übersetzt“ werden, bevor sie zweckmäßig verwendet werden können. Solche Dokumente sind zum Beispiel Personenstandsurkunden, Ausweise und ähnliche Dokumente.

Neben der hohen Qualität bietet Ihnen eine beglaubigte Übersetzung die bestmögliche Rechtssicherheit, da bei ihrer Anfertigung die relevanten rechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Ziellandes (bspw. die ISO-Norm) berücksichtigt werden, was besonders bei Personenstandsurkunden von entscheidender Bedeutung ist.

Da nicht jeder professionelle Übersetzer eine beglaubigte Übersetzung anfertigen darf, ist es wichtig, dass Sie sich gleich an einen qualifizierten Experten (einen für die deutschen Gerichte und Notare ermächtigten oder beeidigten Übersetzer) wenden.

Als staatlich geprüfter, ermächtigter, beeidigter und öffentlich bestellter Übersetzer für die russische Sprache verfüge ich über die erforderliche Kompetenz und Erfahrung, um Ihren hohen Ansprüchen gerecht zu werden.

An die Übersetzung russischsprachiger Personenstandsurkunden (wie bspw. Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden usw.) stellen deutsche Standesämter und andere Behörden zwei Hauptanforderungen:

Die Übersetzung muss:
  1. von einem ermächtigten bzw. beeidigten Übersetzer bzw. Dolmetscher angefertigt worden sein („beglaubigte Übersetzung“)
  2. bei der Übertragung der Personennamen ins Deutsche die jeweils geltende ISO-Norm (derzeit ISO 9:1995) einhalten.

Das Russische und das Deutsche nutzen verschiedene Alphabete, was die Übertragung von Namen von einer Sprache in die andere mitunter schwierig macht. Um diesem Problem einheitlich zu lösen, hat man sich auf die Anwendung von ISO-Normen (für Russisch: ISO 9:1995) verständigt.

Die Anwendung der ISO-Norm bezieht sich nicht auf die gesamte Übersetzung, sondern auf die Übertragung der Namen von Personen und ggf. Orten (Stichwort: Transliteration).

Beispiel einer Transliteration nach ISO-Norm für beglaubigte Übersetzungen Russisch-Deutsch nach ISO-Norm

Der wichtigste Vorteil dieser Norm besteht darin, dass sie für jedes kyrillische Schriftzeichen nur ein einziges lateinisches Schriftzeichen bietet. Dies ermöglicht eine zuverlässige, buchstabengetreue Rücktransliteration. Buchstabengetreu bedeutet, dass der Name nicht etwa nach seinem Klang wiedergegeben wird (Stichwort: Transkription), sondern Buchstabe für Buchstabe ins lateinische Alphabet übertragen wird. Wie auf dem obigen Bild dargestellt, wird bspw. aus dem Vornamen Юлия nicht etwa Julia, sondern Ûliâ; und aus dem Familiennamen Вахтель nicht Wachtel, sondern Vahtel‘. Bei der Betrachtung dieses Beispiels erhebt sich zu Recht die Frage, wozu das gut sein soll.

Ein häufiges Beispiel aus der Übersetzungspraxis

Nehmen wir an, eine fiktive Person mit dem Namen Natalia Valerievna Panko besaß bis zu ihrem Ableben in Deutschland zwei Staatsangehörigkeiten (Russland und Deutschland). Damit ihr Ableben auch in Russland registriert werden kann, muss ihre Sterbeurkunde ins Russische übersetzt werden. Nun stellt sich folgendes Problem: Wie lautet der Name der Person auf Russisch? Наталья oder Наталия? Валерьевна oder Валериевна? Панко oder Панько? Die ISO-Norm dient der Vermeidung derartiger Unsicherheiten.

In der Regel wird die Transliteration lediglich im Personenstandsregister „für den Fall der Fälle“ vermerkt und die Beurkundung erfolgt anhand der Schreibweise im Personalausweis oder Reisepass, die fast nie der Transliteration nach ISO-Norm entspricht. Die rechtlichen Grundlagen hierfür können Sie bspw. auf der Seite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat nachlesen.

Beispiel einer Apostille für beglaubigte Übersetzungen Russisch-Deutsch nach ISO-NormDie Apostille ist eine Beglaubigungsform im internationalen Urkundenverkehr, die in 117 Staaten genutzt wird, um die Echtheit öffentlicher Urkunden zu garantieren. Je nach Staat handelt es sich entweder um einen von Hand ausgefüllten Stempel oder um ein eigenständiges Dokument mit der Überschrift „APOSTILLE“, das standardmäßig aus 10 Pflichtfeldern besteht und mit der zu beglaubigenden Urkunde untrennbar verbunden wird (siehe Bild).

Mit der Ausstellung der Apostille bestätigt die zuständige Behörde die Echtheit der Unterschrift und des Dienstsiegels sowie die Funktion des Unterzeichners der zu beglaubigenden Urkunde.

Beispiel: Eheurkunde

Die Eheleute möchten auswandern und ihre Ehe im Zielland (Vertragsstaat des Haager Übereinkommens) anerkennen lassen. Damit ihre Eheurkunde im internationalen Urkundenverkehr anerkannt wird, muss sie ggf. in Deutschland apostilliert (mit Apostille versehen) werden. Die hierfür zuständige übergeordnete Behörde (bspw. das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Berlin) prüft, ob die Unterschrift des Standesbeamten und das Siegel echt sind. Wenn dem so ist, wird eine Apostille ausgestellt.

Wo man in Berlin eine Apostille bekommt

Für die Erteilung von Apostillen für die in Berlin ausgestellten Personenstandsurkunden ist das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Berlin (LABO) zuständig. Die Beantragung kann sowohl persönlich (mit Termin) als auch postalisch erfolgen (Antragsformular). Wichtig ist, dass Sie das Original der Urkunde einsenden und im Antragsformular das Zielland angeben. Ca. 1-2 Wochen später kommt die Urkunde per Post zurück.

Apostille für die Übersetzung

Es kann vorkommen, dass Sie zusätzlich zur Apostille für das Original der Urkunde auch eine Apostille für eine von mir gefertigte Übersetzung benötigen. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an das Landgericht Berlin.

Warum Sie sich für mich entscheiden sollten

  • schnelle Übersetzung standesamtlicher Urkunden nach ISO-Norm
  • unkomplizierte Auftragsabwicklung komplett online oder per Post
  • hohe Qualität & faires Preis-Leistungs-Verhältnis
  • hervorragender zeitgemäßer Service (qualifizierte elektronische Signatur)
  • bargeldlose Bezahlung per Überweisung, PayPal, Apple Pay, Google Pay oder mit EC- bzw. Kreditkarte (bei Abholung)

Meistens genügt ein guter Scan (oder ein Foto) des zu übersetzenden Dokuments, die Sie per E-Mail einreichen können. Ihre beglaubigte Übersetzung werden Sie wie gewohnt in Papierform erhalten. Auf Wunsch kann die Übersetzung papierlos als PDF-Datei mit einer qualifizierten elektronischen Signatur ausgefertigt werden.

Die beglaubigte Übersetzung kann auch von einem Foto erfolgen

Sofern das Dokument auf dem Foto vollständig zu sehen ist und die folgenden Empfehlungen beachtet wurden, ist kein Scan erforderlich.

Empfehlungen für gute Dokumentenfotos:
  1. Legen Sie das Dokument auf eine ebene Fläche (bspw. auf einen Tisch)
  2. Streichen Sie das Dokument möglichst glatt
  3. Sorgen Sie für ausgewogene ausreichende Licht­verhältnisse
  4. Halten Sie Ihr Handy waagerecht über das Dokument
  5. Achten Sie darauf, dass die Aufnahme schattenfrei ist
  6. Erfassen Sie das Dokument so, dass alle Kanten gut sichtbar sind und keine Ecke abgeschnitten ist
  7. Dokumente, die kleiner als ein DIN-A4-Blatt sind (bspw. Geburtsurkunde oder Reisepass), legen Sie bitte zunächst auf ein leeres DIN-A4-Blatt und fotografieren Sie das ganze DIN-A4-Blatt. Anschließend machen Sie bitte zusätzlich eine Nahaufnahme des eigentlichen Doku­ments
 
Musteraufnahmen:
Beispiel für gute Dokumentenfotos für beglaubigte Übersetzungen Russisch-Deutsch nach ISO-Norm

Alexander Gust

  • Bachelorabschluss in Linguistik
  • Staatlich geprüfter Übersetzer für die russische Sprache
  • Öffentlich bestellter und beeidigter Übersetzer für die russische Sprache
  • Für die Berliner Gerichte und Notare ermächtigter Übersetzer für die russische Sprache

Bachelor Linguistik und interkulturelle Kommunikation

seit 2013

Übersetzer

seit 2013

Staatlich geprüft

seit 2016

Ermächtigt

seit 2017

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Jahre Erfahrung
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übersetzte Dokumente
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Länder
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Zufriedenheit

Preise für beglaubigte Übersetzungen nach ISO-Norm

Als beeidigter Übersetzer bin ich haupt­sächlich auf beglaubigte Übersetz­ungen  von Urkunden (nach ISO-Norm) spezial­isiert. Für meine Kundinnen und Kunden hat diese Spezialisierung vor allem den Vorteil, dass sie immer genau das bekommen, was die Behörde von ihnen verlangt.

Für Urkunden  mit überschaubarem Über­setzungs­aufwand gelten in der Regel Pauschal­preise. Alle anderen Texte (bspw. Vollmachten, Urteile, Beschlüsse etc.), die einer beglaubigten Übersetzung bedürfen, werden nach Normzeilen und zu den Konditionen des Justizvergütungs- und Ent­schädigungs­gesetzes (JVEG) abgerechnet. Demnach kostet eine Normzeile (55 An­schläge inkl. Leerzeichen) in der Regel 1,80 Euro bis 2,10 Euro.

Die nachfolgenden Richtpreise verstehen sich als Bruttopreise. Die Bestätigung der Richtig­keit und Vollständigkeit der Über­setzung („Beglaubigung“) sowie die An­wendung der ISO-Norm bei standesamtlichen Dokumenten sind im Preis bereits enthalten.

Richtpreise
  • Apostille 20–30 €
  • Adoptionsurkunde 55 €
  • Familienbuch 80–150 €
  • Geburtsurkunde 55 €
  • Eheurkunde 55 €
  • Ledigkeitsbescheinigung 55 €
  • Ledigkeitserklärung 55 €
  • Namensänderung 55 €
  • Scheidungsurkunde 55 €
  • Sterbeurkunde 55 €
  • Apostille 20–30 €
  • Aufenthaltstitel 40–50 €
  • Staatsangehörigkeitsaufgabe 50 €
  • Einbürgerungszusicherung 50 €
  • Einbürgerungsurkunde 80 €
  • Führerschein 40–60 €
  • Führungszeugnis 50–100 €
  • Meldebescheinigung 50–80 €
  • Personalausweis 50 €
  • Reisepass (Auszug) 35–50 €
  • Inlandspass (Auszug) 45–100 €
  • Apostille 20–30 €
  • Diplomurkunde 40–60 €
  • Diplomzeugnis 100–250 €
  • Promotionsurkunde 70 €
  • Schulzeugnis 50–80 €
Zahlungsmöglichkeiten

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