Transliteration nach ISO-Norm
An die Übersetzung russischer oder in russischer Sprache abgefasster Personenstandsurkunden (wie bspw. Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden usw.) stellen deutsche Standesämter in der Regel zwei Anforderungen:
Die Übersetzung muss:
- von einem in Deutschland ermächtigten Übersetzer stammen und
- sich bei der Übertragung der Eigennamen ins Deutsche an die jeweils geltende ISO-Norm (heute ISO 9:1995) halten.
Bekanntlich nutzt die russische Sprache kyrillische Buchstaben, wohingegen sich die deutsche Sprache des lateinischen Alphabets bedient. Aus diesem Umstand resultiert das Problem der korrekten und vor allem einheitlichen Übertragung der Eigennamen aus dem kyrillischen Alphabet ins lateinische. Um unter anderem auch dieses Problem einheitlich zu lösen, haben sich 15 Staaten (darunter auch Deutschland) zusammengetan und ein Übereinkommen über die Angabe von Familiennamen und Vornamen in den Personenstandsbüchern geschlossen, nach dem bei der Übertragung der Namen – sofern vorhanden – die Normen der Internationalen Normenorganisation (ISO) anzuwenden sind.
Die Anwendung der ISO 9:1995 bezieht sich nicht auf die gesamte Übersetzung, sondern lediglich auf die Übertragung der Eigennamen (Stichwort: Transliteration).
Der wichtigste Vorteil dieser Norm besteht darin, dass sie für jedes kyrillische Schriftzeichen ein eindeutiges lateinisches Schriftzeichen bietet. Dies ermöglicht eine zuverlässige, buchstabengetreue Rücktransliteration – auch wenn die Sprache nicht mit ausreichender Sicherheit erkannt wurde. Buchstabengetreu bedeutet, dass der Name nicht etwa nach seinem Klang wiedergegeben wird (Stichwort: Transkription), sondern tatsächlich Buchstabe für Buchstabe übertragen wird. Wie auf dem obigen Bild dargestellt, wird bspw. aus dem Vornamen Юлия nicht etwa Julia, sondern das Ungetüm Ûliâ; und aus dem Familiennamen Вахтель nicht Wachtel, sondern Vahtel‘. Nichtsdestotrotz gibt es keinen Grund zur Sorge: Diese Schreibweise wird lediglich in den Akten vermerkt. Die Beurkundung bspw. der Eheschließung erfolgt anhand der Schreibweise, die sich aus dem Personalausweis oder dem Reisepass ergibt. Die rechtlichen Grundlagen hierfür können Sie bspw. auf der Seite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat nachlesen.