Allgemeines über die Apostille
Die Apostille ist eine Beglaubigungsform im internationalen Urkundenverkehr, die in 117 Staaten genutzt wird, um die Echtheit öffentlicher Urkunden zu garantieren. Je nach Staat handelt es sich entweder um einen von Hand ausgefüllten Stempel oder um ein eigenständiges Dokument mit der Überschrift „APOSTILLE“, das standardmäßig aus 10 Pflichtfeldern besteht und mit der zu beglaubigenden Urkunde untrennbar verbunden wird (siehe Bild links).
Mit der Ausstellung der Apostille bestätigt die zuständige Behörde die zuständige Behörde die Echtheit der Unterschrift und des Dienstsiegels sowie die Funktion des Unterzeichners der zu beglaubigenden Urkunde.
Beispiel: Eheurkunde
Die Eheurkunde wird von einem Standesbeamten unterschrieben und mit dem Dienstsiegel des Standesamtes versehen. Nun möchten die Eheleute auswandern und ihre Ehe im Zielland (Vertragsstaat des Haager Übereinkommens) anerkennen lassen. Damit ihre Eheurkunde im internationalen Urkundenverkehr anerkannt wird, muss sie in Deutschland apostilliert (mit Apostille versehen) werden. Die hierfür zuständige übergeordnete Behörde (bspw. das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Berlin) prüft, ob die Unterschrift des Standesbeamten und das Siegel echt sind. Wenn dem so ist, wird eine Apostille ausgestellt.
Übersetzte Apostillen ≠ apostillierte Übersetzungen
Der Irrglaube, Übersetzer können auch eine Apostille ausstellen und damit die Echtheit des von ihnen übersetzen Dokuments bestätigen, ist weit verbreitet. Dabei sind Übersetzer in Deutschland gar nicht befugt, Apostillen auszustellen, nicht einmal für ihre eigenen Übersetzungen.
Übersetzer dürfen nur bereits ausgestellte Apostillen übersetzen. Anschließend besteht allerdings die Möglichkeit, auch für die Übersetzung eine Apostille ausstellen zu lassen. In diesem Fall bestätigt das Gericht, das den Übersetzer ermächtigt hat, die Echtheit seiner Unterschrift, seines Siegels und seiner Eigenschaft als ermächtigter Übersetzer. Ob eine Übersetzung apostilliert werden muss, ist von Land zu Land und von Behörde zu Behörde unterschiedlich.