Beglau­big­te Über­set­zun­gen Rus­sisch-Deutsch nach ISO-Norm

Als beei­dig­ter Über­setzer für Rus­sisch bie­te ich bestä­tig­te (beglau­big­te) Über­setz­ungen nach ISO-Norm, die von deut­sch­en Ämtern, Ge­rich­ten und Nota­ren ak­zeptiert werden.

Beglau­big­te Über­set­zun­gen nach ISO-Norm

Benö­ti­gen Sie eine nach ISO-Norm gefer­tig­te beglau­big­te Über­set­zung aus dem Rus­si­schen ins Deut­sche zur Vor­la­ge beim Stan­des­amt, Bür­ger­amt, der Ein­bür­ge­rungs­be­hör­de oder bei einer ande­ren deut­schen Behörde?

Dann sind Sie hier richtig!

Der Begriff „beglau­big­te Über­set­zung“ oder kor­rek­ter­wei­se „bestä­tig­te Über­set­zung“ bedeu­tet, dass ein pro­fes­sio­nel­ler ermäch­tig­ter (oder beei­dig­ter) Über­set­zer ein Doku­ment in eine ande­re Spra­che über­setzt und die Rich­tig­keit sowie Voll­stän­dig­keit sei­ner Über­set­zung bestä­tigt. Die­ser Vor­gang ist ins­be­son­de­re bei offi­zi­el­len Doku­men­ten (z. B. Geburts­ur­kun­den, Eheur­kun­den, Diplo­me, Ver­trä­ge, Voll­mach­ten, Urtei­le usw.) erfor­der­lich, da die betei­lig­ten Par­tei­en sicher sein müs­sen, dass die Inhal­te des Doku­ments in der Ziel­spra­che kor­rekt und voll­stän­dig wie­der­ge­ge­ben wer­den. Eine beglau­big­te Über­set­zung ist daher not­wen­dig, um alle rele­van­ten Aspek­te und Details des Ori­gi­nals zu übertragen.

Obwohl es eini­ge Fäl­le gibt, in denen eine beglau­big­te Über­set­zung nicht benö­tigt wird (bspw. bei der Vor­la­ge in der Kon­su­lar­ab­tei­lung der Rus­si­schen Bot­schaft in Ber­lin), müs­sen vie­le Doku­men­te „beglau­bigt über­setzt“ wer­den, bevor sie zweck­mä­ßig ver­wen­det wer­den kön­nen. Sol­che Doku­men­te sind zum Bei­spiel Per­so­nen­stand­sur­kun­den, Aus­wei­se und ähn­li­che Dokumente.

Neben der hohen Qua­li­tät bie­tet Ihnen eine beglau­big­te Über­set­zung die best­mög­li­che Rechts­si­cher­heit, da bei ihrer Anfer­ti­gung die rele­van­ten recht­li­chen Bestim­mun­gen des jewei­li­gen Ziel­lan­des (bspw. die ISO-Norm) berück­sich­tigt wer­den, was beson­ders bei Per­so­nen­stand­sur­kun­den von ent­schei­den­der Bedeu­tung ist.

Da nicht jeder pro­fes­sio­nel­le Über­set­zer eine beglau­big­te Über­set­zung anfer­ti­gen darf, ist es wich­tig, dass Sie sich gleich an einen qua­li­fi­zier­ten Exper­ten (einen für die deut­schen Gerich­te und Nota­re ermäch­tig­ten oder beei­dig­ten Über­set­zer) wenden.

Als staat­lich geprüf­ter, ermäch­tig­ter, beei­dig­ter und öffent­lich bestell­ter Über­set­zer für die rus­si­sche Spra­che ver­fü­ge ich über die erfor­der­li­che Kom­pe­tenz und Erfah­rung, um Ihren hohen Ansprü­chen gerecht zu werden.

An die Über­set­zung rus­sisch­spra­chi­ger Per­so­nen­stand­sur­kun­den (wie bspw. Geburts­ur­kun­den, Eheur­kun­den, Ster­be­ur­kun­den usw.) stel­len deut­sche Stan­des­äm­ter und ande­re Behör­den zwei Hauptanforderungen:

Die Über­set­zung muss:
  1. von einem ermäch­tig­ten bzw. beei­dig­ten Über­set­zer bzw. Dol­met­scher ange­fer­tigt wor­den sein („beglau­big­te Übersetzung“)
  2. bei der Über­tra­gung der Per­so­nen­na­men ins Deut­sche die jeweils gel­ten­de ISO-Norm (der­zeit ISO 9:1995) ein­hal­ten.

Das Rus­si­sche und das Deut­sche nut­zen ver­schie­de­ne Alpha­be­te, was die Über­tra­gung von Namen von einer Spra­che in die ande­re mit­un­ter schwie­rig macht. Um die­sem Pro­blem ein­heit­lich zu lösen, hat man sich auf die Anwen­dung von ISO-Nor­men (für Rus­sisch: ISO 9:1995) ver­stän­digt.

Die Anwen­dung der ISO-Norm bezieht sich nicht auf die gesam­te Über­set­zung, son­dern auf die Über­tra­gung der Namen von Per­so­nen und ggf. Orten (Stich­wort: Trans­li­te­ra­ti­on).

Beispiel einer Transliteration nach ISO-Norm für beglaubigte Übersetzungen Russisch-Deutsch nach ISO-Norm

Der wich­tigs­te Vor­teil die­ser Norm besteht dar­in, dass sie für jedes kyril­li­sche Schrift­zei­chen nur ein ein­zi­ges latei­ni­sches Schrift­zei­chen bie­tet. Dies ermög­licht eine zuver­läs­si­ge, buch­sta­ben­ge­treue Rück­trans­li­te­ra­ti­on. Buch­sta­ben­ge­treu bedeu­tet, dass der Name nicht etwa nach sei­nem Klang wie­der­ge­ge­ben wird (Stich­wort: Tran­skrip­ti­on), son­dern Buch­sta­be für Buch­sta­be ins latei­ni­sche Alpha­bet über­tra­gen wird. Wie auf dem obi­gen Bild dar­ge­stellt, wird bspw. aus dem Vor­na­men Юлия nicht etwa Julia, son­dern Ûliâ; und aus dem Fami­li­en­na­men Вахтель nicht Wach­tel, son­dern Vaht­el‘. Bei der Betrach­tung die­ses Bei­spiels erhebt sich zu Recht die Fra­ge, wozu das gut sein soll.

Ein häu­fi­ges Bei­spiel aus der Übersetzungspraxis

Neh­men wir an, eine fik­ti­ve Per­son mit dem Namen Nata­lia Vale­riev­na Pan­ko besaß bis zu ihrem Able­ben in Deutsch­land zwei Staats­an­ge­hö­rig­kei­ten (Russ­land und Deutsch­land). Damit ihr Able­ben auch in Russ­land regis­triert wer­den kann, muss ihre Ster­be­ur­kun­de ins Rus­si­sche über­setzt wer­den. Nun stellt sich fol­gen­des Pro­blem: Wie lau­tet der Name der Per­son auf Rus­sisch? Наталья oder Наталия? Валерьевна oder Валериевна? Панко oder Панько? Die ISO-Norm dient der Ver­mei­dung der­ar­ti­ger Unsicherheiten.

In der Regel wird die Trans­li­te­ra­ti­on ledig­lich im Per­so­nen­stands­re­gis­ter „für den Fall der Fäl­le“ ver­merkt und die Beur­kun­dung erfolgt anhand der Schreib­wei­se im Per­so­nal­aus­weis oder Rei­se­pass, die fast nie der Trans­li­te­ra­ti­on nach ISO-Norm ent­spricht. Die recht­li­chen Grund­la­gen hier­für kön­nen Sie bspw. auf der Sei­te des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums des Innern, für Bau und Hei­mat nachlesen.

Beispiel einer Apostille für beglaubigte Übersetzungen Russisch-Deutsch nach ISO-NormDie Apos­til­le ist eine Beglau­bi­gungs­form im inter­na­tio­na­len Urkun­den­ver­kehr, die in 117 Staa­ten genutzt wird, um die Echt­heit öffent­li­cher Urkun­den zu garan­tie­ren. Je nach Staat han­delt es sich ent­we­der um einen von Hand aus­ge­füll­ten Stem­pel oder um ein eigen­stän­di­ges Doku­ment mit der Über­schrift „APOSTILLE“, das stan­dard­mä­ßig aus 10 Pflicht­fel­dern besteht und mit der zu beglau­bi­gen­den Urkun­de untrenn­bar ver­bun­den wird (sie­he Bild).

Mit der Aus­stel­lung der Apos­til­le bestä­tigt die zustän­di­ge Behör­de die Echt­heit der Unter­schrift und des Dienst­sie­gels sowie die Funk­ti­on des Unter­zeich­ners der zu beglau­bi­gen­den Urkunde.

Bei­spiel: Eheurkunde

Die Ehe­leu­te möch­ten aus­wan­dern und ihre Ehe im Ziel­land (Ver­trags­staat des Haa­ger Über­ein­kom­mens) aner­ken­nen las­sen. Damit ihre Eheur­kun­de im inter­na­tio­na­len Urkun­den­ver­kehr aner­kannt wird, muss sie ggf. in Deutsch­land apos­til­liert (mit Apos­til­le ver­se­hen) wer­den. Die hier­für zustän­di­ge über­ge­ord­ne­te Behör­de (bspw. das Lan­des­amt für Bür­ger- und Ord­nungs­an­ge­le­gen­hei­ten Ber­lin) prüft, ob die Unter­schrift des Stan­des­be­am­ten und das Sie­gel echt sind. Wenn dem so ist, wird eine Apos­til­le ausgestellt.

Wo man in Ber­lin eine Apos­til­le bekommt

Für die Ertei­lung von Apos­til­len für die in Ber­lin aus­ge­stell­ten Per­so­nen­stand­sur­kun­den ist das Lan­des­amt für Bür­ger- und Ord­nungs­an­ge­le­gen­hei­ten Ber­lin (LABO) zustän­dig. Die Bean­tra­gung kann sowohl per­sön­lich (mit Ter­min) als auch pos­ta­lisch erfol­gen (Antrags­for­mu­lar). Wich­tig ist, dass Sie das Ori­gi­nal der Urkun­de ein­sen­den und im Antrags­for­mu­lar das Ziel­land ange­ben. Ca. 1–2 Wochen spä­ter kommt die Urkun­de per Post zurück.

Apos­til­le für die Übersetzung

Es kann vor­kom­men, dass Sie zusätz­lich zur Apos­til­le für das Ori­gi­nal der Urkun­de auch eine Apos­til­le für eine von mir gefer­tig­te Über­set­zung benö­ti­gen. In die­sem Fall wen­den Sie sich bit­te an das Land­ge­richt Ber­lin.

War­um Sie sich für mich ent­schei­den sollten

  • schnel­le Über­set­zung stan­des­amt­li­cher Urkun­den nach ISO-Norm
  • unkom­pli­zier­te Auf­trags­ab­wick­lung kom­plett online oder per Post
  • hohe Qua­li­tät & fai­res Preis-Leistungs-Verhältnis
  • her­vor­ra­gen­der zeit­ge­mä­ßer Ser­vice (qua­li­fi­zier­te elek­tro­ni­sche Signa­tur)
  • bar­geld­lo­se Bezah­lung per Über­wei­sung, Pay­Pal, Apple Pay, Goog­le Pay oder mit EC- bzw. Kre­dit­kar­te (bei Abholung)

Meis­tens genügt ein guter Scan (oder ein Foto) des zu über­set­zen­den Doku­ments, die Sie per E‑Mail ein­rei­chen kön­nen. Ihre beglau­big­te Über­set­zung wer­den Sie wie gewohnt in Papier­form erhal­ten. Auf Wunsch kann die Über­set­zung papier­los als PDF-Datei mit einer qua­li­fi­zier­ten elek­tro­ni­schen Signa­tur aus­ge­fer­tigt werden.

Die beglau­big­te Über­set­zung kann auch von einem Foto erfolgen

Sofern das Doku­ment auf dem Foto voll­stän­dig zu sehen ist und die fol­gen­den Emp­feh­lun­gen beach­tet wur­den, ist kein Scan erforderlich.

Emp­feh­lun­gen für gute Dokumentenfotos:
  1. Legen Sie das Doku­ment auf eine ebe­ne Flä­che (bspw. auf einen Tisch)
  2. Strei­chen Sie das Doku­ment mög­lichst glatt
  3. Sor­gen Sie für aus­ge­wo­ge­ne aus­rei­chen­de Lichtverhältnisse
  4. Hal­ten Sie Ihr Han­dy waa­ge­recht über das Dokument
  5. Ach­ten Sie dar­auf, dass die Auf­nah­me schat­ten­frei ist
  6. Erfas­sen Sie das Doku­ment so, dass alle Kan­ten gut sicht­bar sind und kei­ne Ecke abge­schnit­ten ist
  7. Doku­men­te, die klei­ner als ein DIN-A4-Blatt sind (bspw. Geburts­ur­kun­de oder Rei­se­pass), legen Sie bit­te zunächst auf ein lee­res DIN-A4-Blatt und foto­gra­fie­ren Sie das gan­ze DIN-A4-Blatt. Anschlie­ßend machen Sie bit­te zusätz­lich eine Nah­auf­nah­me des eigent­li­chen Dokuments
 
Mus­ter­auf­nah­men:
Beispiel für gute Dokumentenfotos für beglaubigte Übersetzungen Russisch-Deutsch nach ISO-Norm

Alex­an­der Gust

  • Bache­lor­ab­schluss in Linguistik
  • Staat­lich geprüf­ter Über­set­zer für die rus­si­sche Sprache
  • Öffent­lich bestell­ter und beei­dig­ter Über­set­zer für die rus­si­sche Sprache
  • Für die Ber­li­ner Gerich­te und Nota­re ermäch­tig­ter Über­set­zer für die rus­si­sche Sprache

Bache­lor in Linguistik 

seit 2013 

Übersetzer 

seit 2013 

Staat­lich geprüft 

seit 2016 

Ermächtigt 

seit 2017 

0 +
Jah­re Erfahrung
0 +
über­setz­te Dokumente
0 +
Län­der
0 %
Zufrie­den­heit

Prei­se für beglau­big­te Über­set­zun­gen nach ISO-Norm

Als beei­dig­ter Über­set­zer bin ich haupt­sächlich auf beglau­big­te Übersetz­ungen  von Urkun­den (nach ISO-Norm)  spezial­isiert. Für mei­ne Kun­din­nen und Kun­den hat die­se Spe­zia­li­sie­rung vor allem den Vor­teil, dass sie immer genau das bekom­men, was die Behör­de von ihnen verlangt.

Für Urkun­den  mit über­schau­ba­rem Über­setzungs­aufwand gel­ten in der Regel Pauschal­preise. Alle ande­ren Tex­te (bspw. Voll­mach­ten, Urtei­le, Beschlüs­se etc.), die einer beglau­big­ten Über­set­zung bedür­fen, wer­den nach Norm­zei­len und zu den Kon­di­tio­nen des Jus­tiz­ver­gü­tungs- und Ent­schädigungs­gesetzes (JVEG) abge­rech­net. Dem­nach kos­tet eine Norm­zei­le (55 An­schläge inkl. Leer­zei­chen) in der Regel 1,80 Euro bis 2,10 Euro.

Die nach­fol­gen­den Richt­prei­se ver­ste­hen sich als Brut­to­prei­se. Die Bestä­ti­gung der Richtig­keit und Voll­stän­dig­keit der Über­setzung („Beglau­bi­gung“) sowie die An­wendung der ISO-Norm bei stan­des­amt­li­chen Doku­men­ten sind im Preis bereits enthalten.

Richtpreise 
  • Apostille  20–30 €
  • Adoptionsurkunde  50 €
  • Familienbuch  80–150 €
  • Geburtsurkunde  50 €
  • Eheurkunde  50 €
  • Ledigkeitsbescheinigung  50 €
  • Ledigkeitserklärung  50 €
  • Namensänderung  50 €
  • Scheidungsurkunde  50 €
  • Sterbeurkunde  50 €
  • Apostille  20–30 €
  • Aufenthaltstitel  40–50 €
  • Staatsangehörigkeitsaufgabe  45 €
  • Einbürgerungszusicherung  50 €
  • Einbürgerungsurkunde  60 €
  • Führerschein  40–60 €
  • Führungszeugnis  50–100 €
  • Meldebescheinigung  50–80 €
  • Personalausweis  50 €
  • Rei­se­pass (Aus­zug) 35–50 €
  • Inlands­pass (Aus­zug) 45–80 €
  • Apostille  20–30 €
  • Diplomurkunde  40–50 €
  • Diplomzeugnis  100–200 €
  • Promotionsurkunde  50 €
  • Schulzeugnis  50–80 €
Zahlungsmöglichkeiten 

Jetzt unver­bind­li­che Anfra­ge sen­den und ver­bind­li­ches Ange­bot erhalten

Kei­ne bösen Über­ra­schun­gen: Stel­len Sie Ihre unver­bindliche Anfra­ge tele­fo­nisch unter 0156 78555815 oder per E‑Mail an info@derus.one und Sie er­halt­en umge­hend ein Ange­bot mit einem ver­bind­li­chen Preis.

Noch unsi­cher? Ver­trau­en Sie den Erfah­run­gen vor­he­ri­ger Kunden: