Beglaubigte Übersetzung Russisch-Deutsch nach ISO-Norm
Benötigen Sie eine nach ISO-Norm angefertigte beglaubigte Übersetzung aus dem Russischen ins Deutsche zur Vorlage beim Standesamt, Bürgeramt oder bei einer anderen Behörde? Dann sind Sie hier richtig!
Nach Abschluss meines Linguistik-Studiums habe ich mich entschieden, als Deutsch↔Russisch-Übersetzer zu arbeiten. Um für deutsche Gerichte, Notare und Behörden zu übersetzen, habe ich drei Jahre später die anspruchsvolle Prüfung zum Staatlich geprüften Übersetzer in Berlin abgelegt. Im Anschluss daran wurde ich für Deutsch und Russisch beeidigt, öffentlich bestellt und für die Berliner Gerichte und Notare ermächtigt. Dadurch biete ich neben den hochwertigen gewöhnlichen Übersetzungen auch beglaubigte Übersetzungen an.
Vorteile der Zusammenarbeit mit mir
- hohe Qualität
- faires Preis-Leistungs-Verhältnis
- hervorragender zeitgemäßer Service (qualifizierte elektronische Signatur)
- schnelle Übersetzung standesamtlicher Urkunden nach ISO-Norm
- unkomplizierte Auftragsabwicklung komplett online
- weitreichende Erfahrung aus mehr als 4.000 übersetzten Dokumenten
- umfangreiches Leistungsangebot
- kurzfristige Abholung vor Ort in Berlin-Charlottenburg oder schneller Versand per Post oder DHL, auch ins Ausland
- bargeldlose Bezahlung per Überweisung, PayPal, Apple Pay, Google Pay oder mit EC- bzw. Kreditkarte
Was ist eine beglaubigte Übersetzung?
Eine beglaubigte Übersetzung (häufig auch bezeichnet als amtliche, bescheinigte oder bestätigte Übersetzung) ist notwendig, wenn sie bei einer Behörde (wie bspw. Bürgeramt, Ausländerbehörde, Standesamt (nach ISO-Norm), Staatsangehörigkeitsbehörde usw.) eingereicht werden soll oder für einen deutschen Notar oder ein deutsches Gericht bestimmt ist.
Eine solche Übersetzung darf nur von ermächtigten oder beeidigten Übersetzern bzw. Dolmetschern angefertigt werden. Ob ein Übersetzer in Deutschland ermächtigt oder beeidigt ist, lässt sich schnell über die allgemeine Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank prüfen.
Mit einer beglaubigten Übersetzung wird nicht die Echtheit des übersetzten Dokumentes bestätigt. Der Übersetzer bestätigt nur die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung. Dieser Unterschied ist vor allem dann wichtig, wenn mit der Übersetzung auch eine beglaubigte Kopie des übersetzten Dokuments (bspw. für uni-assist e. V.) eingereicht werden soll. In diesem Fall muss die Kopie zunächst durch einen Notar beglaubigt und danach übersetzt werden.
Weiterführende Informationen finden Sie bspw. auf der Website des Bundesverbands der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ).
Beglaubigte Übersetzung ohne Vorlage des Originals möglich
Ihr Vorteil bei der Arbeit mit mir: In Berlin ermächtigte Übersetzer müssen in der Übersetzung nicht angeben, ob sie vom Original oder einer Kopie bzw. einem Scan übersetzt haben. Daher genügt für die beglaubigte Übersetzung ein guter Scan, den Sie bequem über das Kontaktformular oder per E-Mail einreichen können.
Ihre beglaubigte Übersetzung werden Sie wie gewohnt in Papierform erhalten; auf Wunsch auch in Form einer mit einer qualifizierten elektronischen Signatur signierten Datei, die Sie gleich nach Erhalt an die entsprechende Behörde per E-Mail versenden können.
Wenn Sie keinen Scanner haben …
… genügt in der Regel auch ein gut aufgelöstes Foto, das Sie mit einer Kamera bzw. einem Handy erstellen können.
Die übersetzte Kopie wird ausgedruckt und untrennbar mit der Übersetzung verbunden, damit der Empfänger der beglaubigten Übersetzung sofort weiß, welches Dokument und in welchem Umfang übersetzt wurde. Aus diesem Grund beachten Sie bitte beim Fotografieren Ihrer Dokumente folgende Punkte:
- Legen Sie das Dokument auf eine ebene Fläche
- Streichen Sie das Dokument möglichst glatt
- Sorgen Sie für ausreichende Lichtverhältnisse
- Halten Sie Ihr Handy waagerecht über das Dokument
- Achten Sie darauf, dass die Aufnahme schattenfrei ist
- Erfassen Sie das Dokument so, dass alle Kanten gut sichtbar sind und keine Ecke abgeschnitten ist
- Dokumente, die kleiner als ein DIN-A4-Blatt sind (bspw. Geburtsurkunde oder Reisepass), legen Sie bitte zunächst auf ein leeres DIN-A4-Blatt und fotografieren Sie das ganze DIN-A4-Blatt. Anschließend machen Sie bitte zusätzlich eine Nahaufnahme des eigentlichen Dokuments
Wenn Ihnen weder ein Smartphone noch eine Kamera zur Verfügung stehen …
… können Sie die Originale oder Kopien in Papierform natürlich auch per Post oder selbst über den Hausbriefkasten einreichen sowie nach vorheriger telefonischer Absprache auch persönlich vorbeibringen:
Alexander Gust
Windscheidstraße 29
10627 Berlin (Charlottenburg)
Ihr Original können Sie nach dem Kopieren gleich wieder mitnehmen. Bei Versand erhalten Sie Ihr Original zusammen mit der Übersetzung per Post zurück.